Betriebsfrieden und Arbeitsfrieden
Am 30. Dezember 2012 um 16:57 Uhr
wurde von Manfred Alexander eine Friedenskerze angezündet.
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Gruppe: Frieden
Die Abwesenheit von Arbeitskämpfen zwischen Sozialpartnern, insbesondere von Streiks und Aussperrungen, wird als Betriebsfrieden bzw. (vor allem in der Schweiz) als Arbeitsfrieden bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz stellt in Deutschland Regeln auf, nach denen sich die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen bemisst.
Zu den Verhaltensweisen, die als „Störungen des Betriebsfriedens“ gelten, sind auch die parteipolitische Betätigung von Beschäftigten oder Unternehmern im Betrieb, Mobbing und andere Formen sozial unerwünschten Verhaltens zu zählen. Eine „Störung des Betriebsfriedens“ durch einen Arbeitnehmer führt als „verhaltensbedingter Kündigungsgrund“ regelmäßig zur Entlassung des Störers.
Zu den Verhaltensweisen, die als „Störungen des Betriebsfriedens“ gelten, sind auch die parteipolitische Betätigung von Beschäftigten oder Unternehmern im Betrieb, Mobbing und andere Formen sozial unerwünschten Verhaltens zu zählen. Eine „Störung des Betriebsfriedens“ durch einen Arbeitnehmer führt als „verhaltensbedingter Kündigungsgrund“ regelmäßig zur Entlassung des Störers.

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