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Betriebsfrieden und Arbeitsfrieden

Am 30. Dezember 2012 um 16:57 Uhr wurde von Manfred Alexander eine Friedenskerze angezündet.
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Gruppe: Frieden
Die Abwesenheit von Arbeitskämpfen zwischen Sozialpartnern, insbesondere von Streiks und Aussperrungen, wird als Betriebsfrieden bzw. (vor allem in der Schweiz) als Arbeitsfrieden bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz stellt in Deutschland Regeln auf, nach denen sich die Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen bemisst.

Zu den Verhaltensweisen, die als „Störungen des Betriebsfriedens“ gelten, sind auch die parteipolitische Betätigung von Beschäftigten oder Unternehmern im Betrieb, Mobbing und andere Formen sozial unerwünschten Verhaltens zu zählen. Eine „Störung des Betriebsfriedens“ durch einen Arbeitnehmer führt als „verhaltensbedingter Kündigungsgrund“ regelmäßig zur Entlassung des Störers.
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Die Friedenskerze mit der Überschrift "Betriebsfrieden und Arbeitsfrieden" wurde am 30. Dezember 2012 um 16:57 Uhr von Alexander entzündet und und ist erloschen. Sie können die Kerze hier neu entzünden. Diese Friedenskerze wurde bisher 1.884 mal besucht und bisher nicht kommentiert und der Gruppe "Frieden" zugeordnet. Hier können Sie diese Friedenskerze auf Facebook weitersagen.